🚀 KI-Kennzeichnungspflicht: Was du ab sofort kennzeichnen musst 🚀

Seit dem 2. August ist die KI-Kennzeichnungspflicht aus dem EU AI Act in Kraft – und der Markt ist verunsichert. Muss ein fotorealistischer Drache im Werbebild gekennzeichnet werden? Was ist mit geklonten Stimmen oder KI-Produktwelten? Und die Frage, die vielen Bauchschmerzen macht: Muss ich jetzt tausende alte Assets nachziehen? In der neuen Folge des Nerds Podcast ordnen Jan und Alexander ein, wo die Grenze zwischen „harmlos“ und „kennzeichnungspflichtig“ wirklich verläuft.
Seit dem 2. August ist die Kennzeichnungspflicht da
Grundlage ist Artikel 50 des EU AI Act. Kennzeichnungspflichtig sind KI-generierte oder manipulierte Inhalte, die realen Personen, Orten oder Ereignissen täuschend echt ähneln. Die entscheidenden Begriffe: Täuschungsabsicht und Täuschungspotenzial für den Durchschnittsbetrachter. Klingt theoretisch – ist aber teuer: Bei Verstößen drohen bis zu 15 Millionen Euro oder ein prozentualer Anteil vom Jahresumsatz. Und: Nicht nur die Plattformen stehen in der Pflicht, sondern auch du als Betreiber der KI-Tools.
Was du kennzeichnen musst
Als Faustregel gilt: Wenn jemand denken könnte, das sei ein echtes Foto, es aber KI-generiert ist, gehört ein Hinweis dran. Konkret heißt das unter anderem: fotorealistische, menschlich wirkende Personen (KI-Influencer statt Comicfigur), fotorealistische Umgebungen und Produkt-Settings (dein Produkt in eine komplett generierte Szene gesetzt) sowie geklonte oder synthetische Stimmen, die echt klingen. Bei Video muss der Hinweis dauerhaft sichtbar sein – hier führt oft kein Weg an einem neuen Render vorbei.
Was du nicht kennzeichnen musst
Entwarnung bei der klassischen Bildoptimierung: Retusche, Freistellen, Rauschen reduzieren, Helligkeit und Farben anpassen – das hat jeder gute Grafiker schon vorher gemacht und ist keine Täuschung. Auch offensichtliche Fiktion (Comic, Illustration, Vektorgrafik) und KI-Texte, über die ein Mensch drübergelesen hat, sind in der Regel nicht kennzeichnungspflichtig. Die Grauzonen bleiben aber real – die ersten Urteile werden hier die Orientierung liefern.
„Muss ich 2438 alte Assets nachziehen?“
Gute Nachricht: Was vor dem 2. August veröffentlicht wurde, hat Bestandsschutz. Der Haken: Jedes erneute Ausspielen zählt als neuer Publikationszeitpunkt. Wer also alte KI-Creatives für Black Week, Weihnachten oder den nächsten Saison-Sale reaktiviert, publiziert neu – und muss sie dann korrekt kennzeichnen. Gerade bei Video bedeutet das meist: komplett neu rendern.
Was du jetzt tun solltest
Drei simple Schritte: Erstens ein Vier-Augen-Prinzip vor jedem Ad-Launch – ist die Anzeige kennzeichnungspflichtig, ja oder nein? Zweitens einen festen Kennzeichnungs-Standard in den Styleguide aufnehmen (Badges bzw. Icons, an den offiziellen EU-Empfehlungen orientiert), damit es über alle Touchpoints stringent ist. Drittens die KI-Toggles auf den Plattformen setzen, wo sie schon verfügbar sind (Meta, TikTok, Pinterest) – und bei den ersten Urteilen am Ball bleiben.
Mehr dazu – und den Austausch mit Leuten, die es täglich machen – gibt es am 21. September beim Ads Camp in Köln.
Disclaimer: Dies ist eine Einordnung aus der Praxis und keine Rechtsberatung.

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